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   LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15   

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LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15 (https://dejure.org/2015,43008)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.12.2015 - 12 Sa 708/15 (https://dejure.org/2015,43008)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 12 Sa 708/15 (https://dejure.org/2015,43008)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 53 Abs. 1 BAT, § 24 Beamtenstatusgesetz, § ... 35 VwVfG NW, § 37 Abs. 1 TVöD, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 533 ZPO, § 529 ZPO, § 267 ZPO, § 69 Abs. 1 Satz 2, § 60 Abs. 4 Satz 3, § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 68 ArbGG, § 256 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 4 BeamtVG, § 70 BAT, § 37 TVöD, § 35 Satz 1 VwVfG, §§ 48, 49 VwVfG, § 4 Abs. 1 BeamtVG, § 4 Abs. 2 BeamtVG, § 8 SGB VI, §§ 1b, 17, 30f BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1b, § 30f BetrAVG, § 18 Abs. 9 BetrAVG, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI, § 1b BetrAVG, § 17 BetrAVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrAVG, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrAVG, § 30d Abs. 3 Satz 4 BetrAVG, § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG, § 70 Abs. 1 BAT, § 47 BeamtVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a Abs. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des vorzeitigen Ausscheidens eines Arbeitnehmers auf Grund fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der Zusage der Gleichstellung mit einem Beamten in der Altersversorgung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 4 BeamtVG; § 133 BGB; § 157 BGB; § 18 BetrAVG
    Rechtsfolgen des vorzeitigen Ausscheidens eines Arbeitnehmers auf Grund fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der Zusage der Gleichstellung mit einem Beamten in der Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Nachversicherung eines aus dem Dienst ausscheidenden Beamten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Nachversicherung eines aus dem Dienst ausscheidenden Beamten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 708/11

    Dienstordnungsangestellter - Invaliditätsrente - fiktive Nachversicherung

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    Die Versorgungsansprüche richten sich dann gem. § 17 BetrAVG nach den Bestimmungen des BetrAVG (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 708/11 - BAGE 142, 132).

    Die Versorgungsansprüche richten sich dann gem. § 17 BetrAVG nach den Bestimmungen des BetrAVG (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 708/11 - BAGE 142, 132) .

    Andere Beschäftigungszeiten, zB Zeiten eines früheren Beamtenverhältnisses mit einem anderen Dienstherrn, bleiben hierbei außer Betracht (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 708/11 - BAGE 142, 132) .

    Hat das Arbeitsverhältnis iSv. § 18 Abs. 9 BetrAVG bereits am 31. Dezember 1998 bestanden, ist in die Vergleichsberechnung nach § 18 Abs. 9 BetrAVG auch die fiktive VBL-Rente einzubeziehen, § 30d Abs. 3 Satz 4 BetrAVG (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 708/11 - Rn. 23, BAGE 142, 132) .

    Dies ergibt die Auslegung von § 18 Abs. 9 BetrAVG nach seinem Wortlaut, dem systematischen Gesamtzusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem erkennbaren Zweck (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 708/11 - Rn. 23, BAGE 142, 132) .

  • BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99

    Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    Es bleibt allein bei der gesetzlich vorgesehenen - aber ausreichenden - Nachversicherung in der gesetzlichen Altersversicherung, § 8 SGB VI. Auch an der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes muss der Beamte nicht teilhaben (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -).

    Der Arbeitnehmer ist ausreichend durch § 8 SGB VI geschützt (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -).

    Es bleibt allein bei der gesetzlich vorgesehenen - aber ausreichenden - Nachversicherung in der gesetzlichen Altersversicherung, § 8 SGB VI. Auch an der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes muss der Beamte nicht teilhaben (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -) .

    a) Der Kläger ist ausreichend durch § 8 SGB VI geschützt (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -) .

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83

    Betriebsrenten - Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Dienstalter

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    Scheidet ein Arbeitnehmer, dem eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt ist, aus den Diensten eines Arbeitgebers, so werden unverfallbare Versorgungsanwartschaften durch Nachversicherung abgesichert (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 -).

    Es lag wegen des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis nach nur etwas mehr als zweijährigem Bestand des Arbeitsverhältnisses schon keine unverfallbare Zusage einer betrieblichen Altersversorgung vor, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1b, § 30f BetrAVG (vgl. hierzu BAG 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 -).

    Scheidet ein Arbeitnehmer, dem eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt ist, aus den Diensten eines Arbeitgebers, so werden unverfallbare Versorgungsanwartschaften durch Nachversicherung abgesichert (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 -) .

    aa) Es lag wegen des vorzeitigen Ausscheidens des Klägers aus dem Arbeitsverhältnis nach nur etwas mehr als zweijährigem Bestand schon keine unverfallbare Zusage einer betrieblichen Altersversorgung vor, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1b, § 30f BetrAVG (vgl. hierzu BAG 23. April 1985 - 3 AZR 234/83 -) .

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 553/98

    Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf eine Versorgungszusage nach

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    Diesem Auslegungsergebnis steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. November 1999 nicht entgegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 553/98 -).

    Der Kläger hat ein rechtlich geschütztes Interesse an dessen Feststellung insbesondere mit dem Eintritt des Versorgungsfalls (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 553/98 -) .

    Diesem Auslegungsergebnis steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. November 1999 nicht entgegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 553/98 -) .

  • BGH, 03.12.2001 - II ZR 372/99

    Zur Auslegung einer auf das Beamtenversorgungsrecht für Zeitbeamte Bezug

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört es, dass die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarungen und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat (zur beamtenähnlichen Versorgung vgl. BGH 3. Dezember 2001 - II ZR 372/99 - BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 -) .

    Die Klausel ist daher dahin auszulegen, dass der Kläger genau wie ein Beamter zu behandeln ist - nicht besser und nicht schlechter (vgl. hierzu auch BGH 3. Dezember 2001 - II ZR 372/99 -) .

  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. zB BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 21; 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 57) .
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. zB BAG 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 21; 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 57) .
  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung finden (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 40, BAGE 138, 332) .
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    Im Regelfall wird die Vertragsauslegung ergeben, dass lediglich die Höhe der Versorgung und ggf. auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit - nicht aber die Unverfallbarkeit gemeint ist (BRO/Rolfs BetrAVG 6. Aufl. § 1b Rn. 48; vgl. hierzu BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 -).
  • BGH, 19.01.2004 - II ZR 303/01

    Beginn der Versorgung eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse;

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15
    e) Diese Auslegung bestätigt der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall: Wenn in einem Dienstvertrag für die Zeit nach dem Ende einer Tätigkeit "nach Maßgabe des Beamtenversorgungsgesetzes Versorgung nach den für Beamte geltenden Vorschriften gewährt" wird, enthält dies eine Vollverweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften und begründet einen Anspruch auf Gewährung von Altersruhegeld erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze (BGH 19. Januar 2004 - II ZR 303/01 -) .
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZN 970/95

    Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 2674/04

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • ArbG Berlin, 12.07.2016 - 16 Ca 12713/15

    Kassenärztliche Bundesvereinigung - rechtswidrige Ruhegeldzahlungen?

    Betrachtet man die Ausgangslage hinsichtlich des der Klägerin mit Anstellungsvertrag vom 18. April 1996 zugesagten Versorgungsanspruchs nach den Bestimmungen für Bundesbeamte in § 2 Abs. 4, so ist zu berücksichtigen, dass bei kompletter Auflösung des Vertragsverhältnisses der Parteien wegen der gem. § 2 Abs. 4 des Anstellungsvertrages vom 18. April 1996 angeordneten Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften gem. § 4 Abs. 2 BBG ein Anspruch auf eine beamtenrechtliche Vorschrift entsprechende Versorgungsleistung nicht fortbestehen würde (vgl. dazu etwa BAG Urt. v. 23. April 1985 - 3 AZR 234/83; LAG Köln Urt. v. 1. Dezember 2015, 12 Sa 708/15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 5 Sa 377/16

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage einer beamtengleichen Versorgung -

    Dem hat sich das Landesarbeitsgericht Köln in einem anders gelagerten Fall angeschlossen (vgl. LAG Köln 01.12.2015 - 12 Sa 708/15 - Rn. 50).
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